Erbrecht

Der Tod eines Menschen wirft viele Fragen auf. Die materiellen Fragen des Erbes gehören dazu. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es gut, wenn die materiellen Angelegenheiten bereits im Voraus geklärt sind.

Daher ist es sinnvoll, sich mit dem Deutschen Erbrecht zu befassen. Das Deutsche Erbrecht ist Teil des bürgerlichen Rechts und legt eine gesetzliche Erbfolge fest. Die gesetzliche Erbfolge ist immer verbindlich, auch in dem Fall, in dem ein Testament verfasst wurde. Dann erhalten die gesetzlichen Erben nur den gesetzlich festgelegten Pflichtteil gemäß der Erbfolge. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und muss in bar ausgezahlt werden.

Die gesetzliche Erbfolge legt fest:

  • Erben erster Ordnung:
    Ehepartner, Kinder, Enkel, Urenkel
  • Erben zweiter Ordnung:
    Vater, Mutter, Schwester, Bruder, Neffe, Nichte, Großneffe, Großnichte
  • Erben dritter Ordnung:
    Großvater, Großmutter, Onkel, Tante, Cousin, Cousine

Für Familienangehörige, die den Verstorbenen gepflegt haben, steigt der Anteil am Erbe.

Ein Jurist oder ein Notar kann Ihnen genauere Auskunft und aktuelle Informationen geben. Auch auf der Seite www.bmj.de/Erbrecht finden Sie umfangreiche Informationen zur aktuellen Lage des Erbrechts.