Grabarten
Allen Grabarten geht eine Erd- oder Feuerbestattung voraus. Für die Feuerbestattung stehen mehr Grabarten zur Verfügung als für die Erdbestattung.
Folgende Grabarten stehen zur Verfügung:
Wahlgrab (bei Erd- und Feuerbestattung)
Wahlgräber gibt es meist auf großen Teilen des Friedhofs. Der Platz eines Wahlgrabs kann frei ausgesucht werden. Ein Wahlgrab kann auch als Familiengrab genutzt werden, in dem mehrere Familienangehörige beigesetzt werden. Die Ruhezeit beträgt je nach Friedhofssatzung meist 25 Jahre. Bei einem Wahlgrab kann sie auf 30 Jahre verlängert werden.
Das Grab kann nach Ihren Wünschen bepflanzt und mit einem Grabstein versehen werden. Für die Grabpflege sorgen die Familienangehörigen selbst.
Reihengrab (bei Erd- und Feuerbestattung)
Bei einem Reihengrab wird der Ort des Grabes von der Friedhofsverwaltung festgelegt. Das Grab kann nach Ihren Wünschen bepflanzt und mit einem Grabstein versehen werden. Für die Grabpflege sorgen die Familienangehörigen selbst. Die Ruhezeit kann bei einem Reihengrab nicht verlängert werden. Das Nutzungsrecht geht nach Ablauf der Ruhezeit an die Friedhofsverwaltung zurück.
Pflegegrab (bei Erd- und Feuerbestattung)
Ähnlich wie beim Reihengrab kann die Lage des Pflegegrabs nicht frei ausgesucht und auch die Ruhezeit nicht verlängert werden. Bei einem Pflegegrab sind jedoch nicht die Angehörigen für die dauerhafte Grabpflege verantwortlich, sondern die Friedhofsgärtnerei. Das Grab ist in eine Rasenfläche oder in eine reich gestaltete Bepflanzung integriert. Es kann mit einem Grabstein oder mit einer Grabplatte versehen werden.
Anonymes Grab (nur bei Feuerbestattung)
Ohne das Beisein seiner Angehörigen wird die Urne des Verstorbenen auf einer weitläufigen Rasenfläche beigesetzt. Die Grabstätte wird nicht namentlich gekennzeichnet, nur die Friedhofsverwaltung weiß den exakten Ort des Grabes. Eine Trauerfeier kann auch in Verbindung mit einer anonymen Bestattung stattfinden.
Eine anonyme Bestattung macht die Trauerverarbeitung der Angehörigen meistens sehr schwierig, denn die Besuche am Grab und das Zwiegespräch mit dem Verstorbenen können hier nur teilweise oder gar nicht stattfinden. Wir beraten Sie gerne zu den Besonderheiten einer anonymen Bestattung und zeigen Ihnen andere kostengünstige Alternativen auf.
Baumgrabstätte (nur bei Feuerbestattung)
Die Asche des Verstorbenen wird hierbei in einer Urne am Fuß eines Baumes beigesetzt. Den Angehörigen spendet der Baum als Symbol für das Leben ganz besonderen Trost. Auf Waldfriedhöfen oder in einem FriedWald® sind Baumbestattungen möglich. Angehörige können sich dort schon zu Lebzeiten einen Baum aussuchen und ihn erwerben. Das Nutzungsrecht für den ausgewählten Baum beträgt 99 Jahre. Der Baum kann, je nach den örtlichen Bestimmungen, mit einer Namenstafel gekennzeichnet werden.
Meist werden ökologisch abbaubare Urnen für eine Baumbestattung verwendet, sodass sich die Asche des Verstorbenen direkt mit den Wurzeln des Baumes verbinden kann.
Bei einer Baumbestattung ist die Grabpflege nicht die Aufgabe der Hinterbliebenen, denn sie gehört zum organischen Prozess der Natur.
Weitere Informationen finden Sie unter www.friedwald.de.
Urnenstele (nur bei Feuerbestattung)
Auf vielen Friedhöfen gibt es Urnenstelen als Grabstätte. Darin befinden sich vier Kammern, in der jeweils eine Urne Platz hat. Die Stele wird mit einer Granitplatte verschlossen, um die Urne zu schützen. Die Namen und Daten der Verstorbenen können darauf eingraviert werden. Bei dieser Grabart entstehen keine Grabpflegekosten.